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   VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06   

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https://dejure.org/2007,34776
VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06 (https://dejure.org/2007,34776)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.02.2007 - 6 A 4955/06 (https://dejure.org/2007,34776)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 6 A 4955/06 (https://dejure.org/2007,34776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Langzeitstudiengebühr - Anrechnung des Studiums an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 11 Abs 1 S 2 HSchulG ND; § 11 Abs 2 S 1 Nr 8 HSchulG ND; § 12 Abs 1 S 2 Nr 5 HSchulG ND; § 13 Abs 1 HSchulG ND
    Anrechnung; Fachhochschule ; Fakultät; Langzeitstudiengebühr; Langzeitstudium; Polizei; Rechtspflege; Student; Studienbeitrag; Studiengebühr; Studium; Verwaltung; Zweitstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Daher verstößt eine Studiengebührenregelung, die wie die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 NHG pauschal allein an die tatsächliche Dauer von Studienzeiten anknüpft und nicht nach den Inhalten des Erststudiums fragt, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, BVerwGE 115, 32 ff. = DVBl. 2002 S. 60, 65 f.).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Das BVerfG hat mit einem Beschluss vom 31. März 2006 (- 1 BvR 1750/01 -, zit. nach juris) die Verfassungsbeschwerde gegen das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2001 (a.a.O.) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Beschluss v. 13.4.2005 - 2 LA 166/05 - und 13.1.2004 - 2 ME 364/03 -, NVwZ 2004 S. 755) hat ebenfalls keine Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 11, 13 Abs. 1 Satz 1 NHG a.F. mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Artikel 20 Abs. 1, 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geäußert.
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der durch GKG §

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Vielmehr ist es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich öffentliche Gebührenvorschriften auch an den Grundsätzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung orientieren dürfen (BVerfG, Beschluss v. 25.8.1999, NJW 1999 S. 3549, 3550).
  • VG Hannover, 01.03.2004 - 6 A 4101/03

    Anrechnung; Fachhochschule; Langzeitstudiengebühr; Studiengebühr;

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Dass die Beklagte die Studienzeiten der Klägerin an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege im Umfang von drei Semestern auf die Studienbeitragszeit des Studiums der Wirtschaftswissenschaften angerechnet hat, trägt der Ausgestaltung der Ausbildung der Klägerin für den gehobenen Polizeivollzugsdienst Rechnung und entspricht damit der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 1.3.2004 - 6 A 4101/03 -, in: http://www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 LA 166/05

    Berufung; Darlegung; Darlegungspflicht; Gestaltungsermessen;

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Beschluss v. 13.4.2005 - 2 LA 166/05 - und 13.1.2004 - 2 ME 364/03 -, NVwZ 2004 S. 755) hat ebenfalls keine Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 11, 13 Abs. 1 Satz 1 NHG a.F. mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Artikel 20 Abs. 1, 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geäußert.
  • VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 6020/06

    Berücksichtigung; Billigkeit; Erhöhung; Erlass; Gebühr; Gremientätigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06
    Auch gegen die nunmehr geltende gestaffelte Höhe von 600 bis 800 Euro je Semester nach Ablauf der studienbeitragspflichtigen Zeit sind angesichts des mit dieser Gebühr pauschal verfolgten Lenkungszweckes, die Studienzeiten zu verkürzen, und des für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester festgesetzten Studienbeitrags von 500 Euro je Semester keine Bedenken zu erheben (Urt. der Kammer vom 14.12.2006 - 6 A 6020/06 -, in: http://www.dbovg.niedersachsen.de).
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